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HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Unsere Klienten profitieren von unserer Erfahrung und Kompetenz im Auftrags-, Kauf-, Werk- und Agentur-Vertragsrecht. Zudem begleiten wir Kooperationen und Joint Ventures. 

Das Gesellschaftrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Viele in- und ausländische Unternehmen beraten wir in vielfältigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Dazu gehören auch Umstrukturierungen, Sanierungen, Spaltungen, Fusionen und Unternehmensübernahmen.

ÖFFENTLICHES UND PRIVATES BAURECHT

Wir begleiten und unterstützen unsere Klienten bei öffentlich-rechtlichen Verfahren, bei Planungs-, (Bau-)Bewilligungs-, Enteignungs- und Umweltschutzverfahren. 

 

Wir unterstützen die öffentliche Hand, Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchführung und Umsetzung von Planungs- und Bauprojekten. Dazu helfen wir betroffenen Unternehmen oder Privatpersonen ihre Rechte in Einsprache- und Beschwerdeverfahren zu wahren.

Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von ausgewiesenen Bau- und Baurechtsspezialisten zurück.

IMMOBILIENRECHT

Immobilien sind eine äusserst attraktive Anlagemöglichkeit. Damit sind aber auch erhebliche rechtliche Risiken und Hürden verbunden.

 

Abgesehen vom Kauf der Liegenschaft müssen vor allem baurechtliche Fragen beantwortet werden;  Werkverträge sind zu schliessen, sobald alle Genehmigungen vorliegen. Anschliessend das Gebäude auf Mängel zu prüfen. Auch später noch können sich Herausforderungen ergeben – beispielsweise Streitigkeiten mit Nachbarn oder Mietern.

Genau da können Sie sich auf unsere Kompetenz und Verhandlungsstärke verlassen.

BANKENRECHT

Das Bankenrecht regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus den unterschiedlichen Verträgen und Beziehungen zwischen den Banken und ihren Kunden ergeben.

Sie sind Erbe und die Bank verweigert Ihnen die Auskunft? Ihre Altersvorsorge wurde von der Bank verspekuliert oder Ihnen wurde der Betriebskredit zur Unzeit gekündigt?

 

Wir haben langjährige Erfahrung im Bankenrecht und setzen Ihre Rechte aussergerichtlich oder auch vor dem Richter durch.

FAMILIEN- UND ERBRECHT

Wir beraten und vertreten Sie auch in Familien- und Erbschaftsangelegenheiten. Nachlassplanung, Nachlassabwicklung und Willensvollstreckung sowie alle familienrechtlichen Belange (Eheschutz, Ehescheidung, Ehe- und Erbverträge, Unterhalts- und Güterrecht, Kinderbelange, Konkubinat) werden bei uns unter Berücksichtigung aller juristischen Möglichkeiten, diskret, korrekt und effizient geregelt.

ARBEITSRECHT

Unsere Klienten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind Unternehmen, Privatpersonen wie auch öffentliche Verwaltungen.

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Betriebsreglementen, allgemeinen Anstellungsbedingungen und auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen aus dem Arbeitsvertrag.

Bei fristlosen Kündigungen oder Massenentlassungen stellen wir sicher, dass das gesetzlich vorgegebene Verfahren eingehalten wird.

MIETRECHT

Mietrechtliche Auseinandersetzungen sind oft langwierige, kraftraubende Ärgernisse für alle Beteiligten.

 

Da macht es Sinn, frühzeitig uns als Rechtsvertretung beizuziehen, um gegebenenfalls auch eine aussergerichtliche, das heisst eine möglichst kostengünstige und faire Lösung herbeizuführen. 

Hier kommt unsere Verhandlungsstärke definitiv zum tragen. Wir analysieren das Vertragsverhältnis und setzen Ihre berechtigten Interessen, wenn immer möglich ohne Richter, durch.

UNSER SERVICE

Rechtsberatungen

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